Gedanken zum TSG
Als ich 2005 meine OPs hinter mich gebracht habe, war zumindest ein Teil davon nicht von mir angestrebt. Das Transsexuellengesetz (TSG) schrieb damals für die vollständige Personenstandsänderung noch vor, dass man äußerlich dem Geschlecht angeglichen sein muss, welches man anstrebt, sprich dass beispielsweise die beidseitige Mastektomie (Amputation der Brustdrüsen und äußerliche Angleichung an die männliche Brust), was an sich schon eine Zumutung darstellt.
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